Gefährdungs­beurteilung

Jeder führt mehrmals täglich eine Gefährdungsbeurteilung durch, ohne groß darüber nachzudenken. Zum Beispiel beim Überqueren einer Straße. Wie hoch ist das Risiko von dem herannahenden Auto erfasst zu werden? Fällt die Risikobewertung entsprechend hoch aus, werden Schutzmaßnahmen getroffen und man bleibt stehen und lässt das Auto vorbeifahren.

Am Arbeitsplatz sind die Mitarbeiter auch Gefährdungen ausgesetzt. Manche sind offensichtlich, wie z.B. beim Arbeiten am Maschinen. An anderen Arbeitsplätzen sind die Gefährdungen nicht so eindeutig, wie zum Beispiel an Büroarbeitsplätzen. Aber auch hier lauern Gefährdungen, die sich auf die Gesundheit der Mitarbeiter auswirken können.

Die Bewertung der Gefährdung kann für einzelne Mitarbeitergruppen unterschiedlich ausfallen. Die gleiche Gefährdung wird z.B. unterschiedlich für Männer, Frauen, Jugendliche oder Schwangere bewertet. Eine gesunde Frau darf an ihrem Arbeitsplatz arbeiten. Wird sie schwanger sind die Gefährdungen anders zu bewerten und es kann sein, dass sie an ihrem Arbeitsplatz nicht mehr arbeiten darf.

Alle Gefährdungen der Mitarbeiter sind zu erfassen, zu bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das Ganze muss natürlich dokumentiert werden und nennt sich dann Gefährdungsbeurteilung.

Gefährdungsbeurteilungen sind das A&O in Sachen Arbeitssicherheit und bilden die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen. Wir erstellen für Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung! Maßgeschneidert auf Ihr Unternehmen.

Warum ist eine Gefährdungsbeurteilung so wichtig?

Neben der gesetzlichen Forderung nach einer Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG §5, §6) ergeben sich aus der Bewertung der Gefährdungen unterschiedliche Maßnahmen. Der Gesetzgeber hat sogenannte Schutzziele formuliert und räumt dem Unternehmer dadurch mehr Spielraum bei der Umsetzung von Maßnahmen ein. Mit der Erfassung und der entsprechenden Bewertung kann das Risiko für eine Gesundheitsschädigung des Mitarbeiters bewertet werden. Im Anschluss wird eine passende Maßnahme ausgewählt und umgesetzt.

Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden?

Eine Gefährdungsbeurteilung wird einmal erstellt und dann fortgeführt.
Bei Änderungen am Arbeitsplatz oder Arbeitsverfahren muss der Arbeitsplatz oder das Arbeitsverfahren neu beurteilt werden.
Werden neue Arbeitsplätze geschaffen, die noch nicht in der Gefährdungsbeurteilung erfasst waren, sind diese Arbeitsplätze neu zu beurteilen.
Werden neue Maschinen beschafft und eingesetzt oder es ergeben sich neue Tätigkeiten, sind diese neu zu beurteilen.
Sobald sich neue Gefährdungen ergeben, sind diese in der Gefährdungsbeurteilung zu erfassen.

Aber auch wenn sich nichts ändert, muss die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig überprüft werden. Ein guter Anlass sind die jährlichen Unterweisungen, die anhand der Gefährdungsbeurteilung für die verschiedenen Arbeitsplätze durchgeführt werden können.

Unsere Leistungen für Sie im Überblick!

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erfassung und Bewertung der Gefährdungen sowie der Erstellung eines Maßnahmenkataloges. Auch bei der anschließenden Auswahl und Umsetzung geeigneter Maßnahmen stehen wir Ihnen zur Seite und können im weiteren Verlauf die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen.

Wir übernehmen für Sie die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung in einer offenen Excel Tabelle, sodass Sie die Gefährdungsbeurteilung fortführen können.

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