Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten

Der Sicherheitsbeauftragte leistet einen großen Beitrag zum Thema Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb. Er sorgt für die notwendige Sicherheit seiner Kollegen – Ihre Mitarbeiter –  und unterstützt Sie maßgeblich bei der Umsetzung im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz! Als Mitarbeiter hat er einen guten Draht zu seinen Kollegen und ist näher am Geschehen. Der Sicherheitsbeauftragte bekommt Missstände schneller mit und kann leichter auf die Kollegen einwirken und sie für den Arbeitsschutz sensibilisieren. Natürlich geht der Sicherheitsbeauftragte als gutes Beispiel voran und hält sich an die Bestimmungen. Er kann als „Einer von ihnen“ auch Maßnahmen leichter bei den Kollegen umsetzen und ist erster Ansprechpartner zu allen Fragen des Arbeitsschutzes. Die verantwortungsvolle Ausbildung Ihrer Sicherheitsbeauftragten übernehmen wir gerne für Sie!

Welche gesetzlichen Grundlagen zum Sicherheitsbeauftragten gibt es?

Sicherheitsbeauftragte müssen in allen Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten bestellt werden.

Wie viele Sicherheitsbeauftragte brauche ich?

Sicherheitsbeauftragte müssen in erforderlicher Anzahl bestellt werden. Wie viele Sicherheitsbeauftragte tatsächlich erforderlich sind hängt vom Unternehmen ab. Nachfolgend ein Auszug aus den Anforderungen an die Sicherheitsbeauftragten, woraus sich die erforderliche Anzahl für Ihr Unternehmen ableiten lässt.

  • Grundsätzlich ist die räumliche Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten erforderlich. Tätigkeiten in unterschiedlichen Gebäuden deuten auf fehlende räumliche Nähe hin.
  • Die in den jeweiligen Arbeitsbereichen zuständigen Sicherheitsbeauftragte sollen zur gleichen Arbeitszeit wie die sonstigen Beschäftigten, z. B. in der gleichen Arbeitsschicht, tätig sind.
  • Die notwendige fachliche Nähe ist z. B. gegeben, wenn die Sicherheitsbeauftragten und die Beschäftigten dauerhaft gleiche oder ähnliche Tätigkeiten ausüben.
  • Eine angemessene Anzahl der Sicherheitsbeauftragten orientiert sich z. B. daran, dass die Sicherheitsbeauftragten die in ihrem Zuständigkeitsbereich tätigen Beschäftigten persönlich kennen.

Quelle: BGHM 

Müssen Sicherheitsbeauftragte ausgebildet werden?

Sicherheitsbeauftragte übernehmen eine große Aufgabe im Bereich Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung. Um dieser Aufgabe und Verantwortung gerecht werden zu können sind besondere Kenntnisse auf verschiedenen Gebieten des Arbeitsschutzes notwendig. Diese speziellen Themen werden bei der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten vermittelt. Im Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) § 23 sind die Sicherheitsbeauftragten ausdrücklich als eine der auszubildenden Personengruppen benannt.

Wo findet die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten statt?

Die Ausbildung findet in Ihrem Unternehmen statt. Den Teilnehmern wird durch praktische Aufgaben die Gelegenheit gegeben, das Erlernte anzuwenden und sich so besser auf ihre zukünftigen Aufgaben vorzubereiten. Unklarheiten können somit aufgedeckt und beseitigt werden. Die Ausbildung wird an die betrieblichen Schwerpunkte angepasst.

Ein Auszug aus den Ausbildungsthemen zum Sicherheitsbeauftragten:

  • Organisation des Arbeitsschutzes
  • Der/die Sicherheitsbeauftragte – Aufgaben und Stellung im Betrieb
  • Was ist eine Gefährdungsbeurteilung (Grundlagen)
  • Betriebsanweisungen
  • Wie gebe ich Informationen weiter – Unterweisungen der Kollegen
  • Persönliche Schutzausrüstung PSA
  • Gefahrstoffe – Wie gehe ich damit um
  • Umgang mit Stäuben
  • Hautschutz
  • Brandschutz – Handhabung von Feuerlöschern – Entstehungsbrände bekämpfen
  • Grundlagen der Ergonomie
  • Gefährdungen durch Lärm
  • Innerbetriebliche Verkehrswege
  • Allgemeine Verkehrssicherheit
  • Transport und Logistik
  • Arbeitsplatz und Arbeitsmittel
  • Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
  • Gefahren durch elektrischen Strom
  • Leitern, Tritte und Gerüste
  • Arbeiten in Höhen
  • Wenn doch ein Arbeitsunfall geschehen ist
  • Unfälle und Erste Hilfe
  • Hygiene am Arbeitsplatz
  • Soft Skills und Kommunikation
  • Suchterkrankungen und psychische Belastungen
  • Fremdfirmen in Betrieb

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